S7 Fürstenfelder Schnellstraße

A1 Aurachbrücke
14. März 2024
technische-laermuntersuchung-fuer-siedlungserweiterung-vorschaubild
Technische Lärmuntersuchung für Siedlungserweiterung
24. September 2019
Alle anzeigen

Auftraggeber

ASFINAG BMG

Leistungen

Projektsteuerung in den Phasen VP, EP (UVP) und BP inkl. Änderungsverfahren

Projektbeschreibung

Die S7 Fürstenfelder Schnellstraße ist ein Straßenbauprojekt von überregionaler und grenzüberschreitender Bedeutung. Bei Ilz schließt sie an die A2 Südautobahn an, der österreichische Teil endet an der Staatsgrenze bei Heiligenkreuz, von dort aus wird die Schnellstraße auf ungarischer Seite weitergeführt werden.
Die Variantendefinition und in weiterer Folge die Auswahl einer Variante erfolgte in einem interdisziplinären Prozess im Rahmen des Vorprojektes und wurde mit der Verordnung des Bundesstraßenplanungsgebietes entsprechend Bundesstraßengesetz abgeschlossen.

Die Auswahltrasse mit einer Gesamtlänge ca. 28,50 km weist einen Anteil an Tunneln von ca. 4,6 km auf. Der Abschnitt West führt von Riegersdorf bis Fürstenfeld und weist eine Gesamtlänge von ca. 8,8 km auf. Der Tunnel Speltenbach ist ca. 1 km lang. Ein weiterer Abschnitt Mitte reichte von Fürstenfeld bis Dobersdorf. Er besitzt eine Gesamtlänge ca. 6,1 km inkl. Tunnel Rudersdorf mit ca. 2,9 km und ist mittlerweile im Abschnitt West inkludiert. Der Abschnitt Ost beinhaltet den Tunnel Königsdorf mit ca. 696 m bei einer Gesamtlänge von ca. 13,6 km.

Neben den genannten Tunneln wurden zahlreiche Unterflurtrassen, Grünbrücken und andere Kunstbauten geplant.
Des Weiteren sind insgesamt fünf Anschlussstellen vorgesehen.
Im Zuge des Einreichprojektes wurden Detaillösungen erarbeitet. Dies erfolgte in intensiver Zusammenarbeit der technischen Straßenplaner mit Fachbearbeitern für diverse Umweltthemen. Ebenso waren in jeder Gemeinde Foren eingerichtet, in denen Bedürfnisse und Anregungen aus der Bevölkerung aufgenommen und berücksichtigt wurden.
Im Mai des Jahres 2008 wurden die Unterlagen zur UVE des Abschnitts West (inkl. Mitte) eingereicht. Der UVP-Bescheid für den Abschnitt West wurde am 29.11.2011 erteilt. Nach div. Berufungsverfahren wurde der UVP-Bescheid Oktober 2016 als rechtsgültig erklärt.

Die UVE des Abschnitts Ost wurde 2009 beim BMVIT eingereicht. Im April 2010 wurden mit dem Verbesserungsauftrag für den Abschnitt Ost noch weitere Projektunterlagen bei der Behörde eingereicht. Die Auflage der Projektunterlagen endete am 10.Februar 2012. Anschließend erfolgte die Beantwortung der Stellungnahmen durch die Behörde und deren Sach-verständige. Die Mündliche Verhandlung war für Herbst 2012 anberaumt. Der Bescheid für den Abschnitt Ost wurde am 09.03.2016 ausgestellt jedoch beeinsprucht. Für das anschließend erforderliche BVwG-Verfahren wurden in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen die relevanten Unterlagen erstellt. Dieses Verfahren wurde im Oktober 2016 positiv abgeschlossen.

Im Bauprojekt wurden die Planungen weiter detailliert, um ausschreibungsreife Unterlagen zu erstellen. Intensive Abstimmungen zwischen den einzelnen Fachplanern (Straße, Brücke, Tunnel, Unterflurtrasse, Architektur, Umwelt, etc.) einerseits mit diversen Stellen der ASFINAG (Betrieb, CN.as, etc.) andererseits waren an der Tagesordnung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Umsetzung der Auflagen aus dem Einreichprojekt gelegt. Für den Abschnitt West wurden im Rahmen des Bauprojekts neben der Maßnahmenkonkretisierung und des Grundeinlöseverfahrens die Erstellung der Unterlagen zur Wasserrechtlichen und Naturschutzrechtlichen Genehmigung koordiniert und 2009 eingereicht.
Im Abschnitt Ost wurden die Verfahren für Wasserrecht und Naturschutz 2016 eingeleitet. Des Weiteren ergaben sich im Zuge der Erarbeitung des Bauprojektes aufgrund von besserem Detailwissen, technischem Fortschritt bzw. Optimierungspotentialen einige Projektänderungen. Ein Teil davon ist für das UVP-Verfahren relevant. Die entsprechenden Unterlagen für ein Änderungsverfahren werden aufbereitet.

Aufgabenbereich Technische Projektsteuerung